Dreizehn am Tisch
Sitzen dreizehn Personen an einem Tisch, stirbt eine davon noch im selben Jahr: So hieß es um 1860 im Erzgebirge, besonders am Heiligabend. In Mecklenburg traf es nach der Regel den, der zuerst aufstand.
Was es bedeuten kann
Wer schon einmal eine Tischordnung geplant hat, kennt das Durchzählen der Stühle. Der alte Glaube verwandelt diese harmlose Rechnung in eine bange Frage. Sie lässt sich aber auch freundlich wenden: Jede Runde am Tisch ist einmalig und kommt genau so nie wieder zusammen. Wie ernst man die Zahl nahm, war schon um 1880 verschieden; in Mecklenburg galt der Glaube eher in den höheren Ständen, und heute entscheidet jede Familie selbst, ob sie den dreizehnten Stuhl stellt.
Je nachdem, wie du es erlebt hast
Am Heiligabend
Im Obererzgebirge galt die Regel allgemein und besonders am Heiligabend: Sitzen dreizehn bei Tisch, stirbt einer im selben Jahr. An den heiligen Abenden, aber auch sonst, sollte überhaupt keine ungerade Zahl am Tisch sitzen.
Wer zuerst aufsteht
In Mecklenburg achteten um 1880 manche streng darauf, nicht zu dreizehnt zu tafeln. Treffen sollte es den, der zuerst aufsteht, nach anderen den, der sich zuletzt gesetzt hat. Karl Bartsch merkt an, dieser Glaube sei eher in den höheren Ständen verbreitet.
Unglück oder Verdruss
In Tirol fiel die Regel teils milder aus: Essen dreizehn Personen an einem Tisch, bleiben Unglück oder Verdruss nicht aus. Anderswo im Land hieß es härter: Von dreizehn, die beisammen sind, stirbt einer binnen Jahresfrist.
In Schwäbisch Gmünd und in einem Druck von 1806
Auch in Schwäbisch Gmünd hielt man 1867 fest: Sitzen dreizehn bei einer Mahlzeit an einem Tisch, muss bald einer sterben. Fast gleich lautet ein Satz in einem 1806 in Kempten gedruckten Büchlein.
Warum es in der Natur passiert
In einer Runde aus dreizehn Menschen verschiedenen Alters ist es nicht ungewöhnlich, dass im Lauf eines Jahres jemand stirbt, besonders wenn ältere Verwandte dabei sind. Solche Fälle bleiben im Gedächtnis und werden weitererzählt, während die vielen Jahre ohne Unglück vergessen werden. So bestätigt sich eine Regel scheinbar immer wieder.
Was der Volksglaube sagt
Obererzgebirge, 1862
Sitzen dreizehn Personen bei Tisch, stirbt eine davon im selben Jahr; das gilt besonders am Heiligabend.
Quelle: Moritz Spieß, Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges (1862), S. 20, Nr. 234. Seite ansehen
Obererzgebirge, 1862
Es darf keine ungerade Zahl von Personen, vor allem nicht dreizehn, zu Tisch sitzen, sonst stirbt eine davon im Lauf des Jahres.
Quelle: Moritz Spieß, Aberglauben, Sitten und Gebräuche des sächsischen Obererzgebirges (1862), S. 8, Nr. 42. Seite ansehen
Mecklenburg, um 1880
Viele achten streng darauf, dass nicht dreizehn Personen zu Tisch sitzen: Der Erste, der aufsteht, oder der Letzte, der sich gesetzt hat, soll im selben Jahr sterben.
Quelle: Karl Bartsch, Sagen, Märchen und Gebräuche aus Meklenburg, Bd. 2 (1880), Bd. 2, S. 125–126, Nr. 506. Seite ansehen
Tirol, um 1870
Essen dreizehn Personen an einem Tisch, bleiben Unglück oder Verdruss nicht aus.
Quelle: Ignaz Vinzenz Zingerle, Sitten, Bräuche und Meinungen des Tiroler Volkes, 2. Aufl. (1871), S. 34, Nr. 254. Seite ansehen
Tirol, um 1870
Sind dreizehn beieinander, stirbt einer davon binnen Jahresfrist.
Quelle: Ignaz Vinzenz Zingerle, Sitten, Bräuche und Meinungen des Tiroler Volkes, 2. Aufl. (1871), S. 34, Nr. 255. Seite ansehen
Schwäbisch Gmünd, 1867
Sitzen dreizehn Personen bei einer Mahlzeit an einem Tisch, muss bald eine davon sterben.
Quelle: Michael Grimm, Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Gmünd (Sitten, Gebräuche, Aberglauben, Sagen) (1867), S. 438, Nr. 2,_Gebr%C3%A4uche,_Aberglauben,_Sagen_(Gm%C3%BCnd). Seite ansehen
„Wunderbüchlein“, Kempten 1806
Wenn dreizehn Personen an einem Tisch sitzen, stirbt eine davon.
Quelle: Friedrich Panzer, Bayerische Sagen und Bräuche, Bd. 2 (Auszug aus dem „Wunderbüchlein“, Kempten 1806) (1855), S. 293. Seite ansehen
Zum Nachdenken
Mit welchen Menschen möchtest du bald wieder gemeinsam an einem Tisch sitzen?