Totgesagte leben länger
Wen ein falsches Gerücht für tot erklärt hatte, durfte nach einer Luzerner Sammlung von 1862 auf mindestens zehn weitere Lebensjahre hoffen. Im Kanton Bern sagte man 1904, so jemand werde noch sehr lange leben.
Was es bedeuten kann
Eine falsche Todesnachricht ist für alle Beteiligten ein Schreck, und der alte Spruch dreht ihn ins Gute. Bemerkenswert ist, dass die Überlieferung aus Luzern sogar eine Zahl nennt: wenigstens zehn Jahre. So wurde aus einem peinlichen Irrtum ein Versprechen. Heute benutzt man den Satz oft im übertragenen Sinn, für Firmen, Ideen oder Sportvereine, die man schon abgeschrieben hatte. Er lädt dazu ein, mit dem eigenen Urteil vorsichtig zu sein, bevor man etwas oder jemanden für erledigt erklärt. Luzern und Bern teilten diesen tröstlichen Gedanken.
Je nachdem, wie du es erlebt hast
Ein Gerücht im Dorf
Die Luzerner Fassung von 1862 sprach ausdrücklich von einem falschen Gerücht: Wer so als tot gemeldet wird, darf auf wenigstens noch zehn Jahre hoffen.
Ein Irrtum im Gespräch
Im Kanton Bern reichte 1904 schon ein Versehen: Sagt man von jemandem irrtümlich, er sei gestorben, wird er noch sehr lange leben.
Totgesagt im übertragenen Sinn
Heute fällt der Satz vor allem, wenn eine Band, ein Verein oder ein Produkt ein unerwartetes Comeback erlebt. Der alte Volksglaube ist dabei zur Redensart geworden.
Warum es in der Natur passiert
Falsche Todesmeldungen gab es zu allen Zeiten, durch Verwechslungen, Gerüchte oder voreilige Zeitungen. Mark Twain kommentierte 1897 einen solchen Fall mit dem Satz, die Nachricht von seinem Tod sei übertrieben gewesen. Solche Geschichten bleiben im Gedächtnis, weil sie überraschen, und halten den Spruch lebendig.
Was der Volksglaube sagt
Luzern, 1862
Wer durch ein falsches Gerücht als tot gemeldet wird, darf hoffen, wenigstens noch zehn Jahre leben zu können.
Quelle: Alois Lütolf, Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Lucern, Uri, Schwiz, Unterwalden und Zug (1862), S. 552, Nr. 547. Seite ansehen
Kanton Bern, 1904
Wenn man von einer Person irrtümlich sagt, sie sei gestorben, so wird sie noch sehr lange leben.
Quelle: G. Züricher und M. Reinhard (Sammler), Allerhand Aberglauben aus dem Kanton Bern, Schweizerisches Archiv für Volkskunde, Jg. 8 (1904), S. 269, Nr. 27. Seite ansehen
Zum Nachdenken
Was hast du vorschnell abgeschrieben, das vielleicht noch eine zweite Chance verdient?